Gliederung und Ausrüstung
der freiwilligen Feuerwehren,
der Pflichtfeuerwehren
und der Werkfeuerwehren
sowie Laufbahnen und
die Ausbildung ihrer Mitglieder
(Gliederung und Ausbildung)
GI.Nr.2135.14
Erlaß des Innenministeriums
vom 18.Februar 1998-IV350b-166.035.0-
2.5.1 Die Laufbahn ist nach
Tabelle 2, mit Ausnahme der Sonderfunktion als Feuerwehr-Ärztin oder
Feuerwehr-Arzt, Feuerwehr-Seelsorgerin oder Feuerwehr-Seelsorger und Feuerwehr-Ingenieurin
oder Feuerwehr-Ingenieur, vollständig zu durchlaufen. Die Wahrnehmung
einer Führungsfunktion ab Gruppenführer aufwärts ohne erfolgreichen
Abschluss der dazugehörigen Prüfung ist auf 1 Jahr begrenzt.
Dies gilt nicht für die Kreis- bzw. die Stadtfeuerwehrführungen
oder deren Stellvertretungen, die bei Antritt ihrer Funktion die erforderlichen
Lehrgänge erfolgreich abgeschlossen haben müssen.
...
2.5.7 Im Einzelfall kann
durch die Kreis- bzw. Stadtwehrführung eine Beförderung auch
ohne Vorliegen der Voraussetzungen ausgesprochen werden, wenn besondere
Umstände des Einzelfalles es rechtfertigen. Insbesondere können
folgende Personen auch ohne Durchlaufen der Laufbahnen zur Brandmeisterin
oder zum Brandmeister befördert werden:
...
Fachberaterin oder Fachberater
„Seelsorgerische/psychologische Betreuung“ als Feuerwehr-Seelsorgerin oder
Feuerwehr-Seelsorger (Voraussetzung: Pastorin oder Pastor, Psychologin
oder Psychologe)
Kennzeichnung:
Schulterklappe eines Fachberaters
Seelsorge im Rang eines Brandmeisters:
Infos zur Verfügung
gestellt von
Pastor Kai Gusek, Bäckerstraße 3 – 5, 23564 Lübeck,
notfallseelsorge.nordelbien@web.de,
BfS der evang.-luth. Kirche in
Nordelbien Sprengel Holstein-Lübeck und Schleswig (Bundesland
Schleswig-Holstein) FbS (FF/BF)
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